Nein. Die Künstlersozialkasse (KSK) hat schriftlich bestätigt, dass Graphic Recording nicht einer Abgabe unterliegt.
Graphic Recording ist keine künstlerische oder illustrative Tätigkeit. Zwar gibt es mehr und mehr ausgebildete Illustratoren, die diese Visualisierungsart ausführen, doch hierbei sind sie ausnahmsweise nicht in der Rolle eines Illustrators. Sie tun dies in der Rolle eines Facilitators / Prozessbegleiters, der visualisiert.
Graphic Recording entstand vor ca. 40 Jahren an der Westküste der USA. Es ist also eine relativ junge Disziplin, die dem größeren Kontext von „Visualisierung” zuzuordnen ist (und nicht dem illustrativen oder künstlerischen Bereich). Graphic Recording entstand damals aus Prozessbegleitung, Beratung und Organisationsentwicklung. Dies ist bis heute so. Die Arbeitsweise ist vergleichbar mit Flipcharts von Beratern und Trainern.
Die KSK basiert auf dem Prinzip, dass Illustratoren, Künstler, etc. Werke erschaffen, bei denen eine Urheberschaft entsteht. Es geht also in gewisser Weise um den Erschaffenden, also den Urheber.
Bei Graphic Recording geht es nicht um den Urheber. Im Gegenteil ist es ein Grundbestandteil der Methode, seit ihrer Enstehung in den 70iger Jahren, dass man sich als Visualisierender möglichst komplett herausnimmt. Persönlich, von der Interpretation der Inhalte der, bis hin zum Fokus warum man visualisiert: Es geht immer um den Prozess, nie um das Produkt (Bild).
Die notwendigen Skills eines guten Graphic Recorders liegen mehrheitlich immer im Prozessbegleiten, Zuhören, Verarbeiten/Filtern von Informationen, Bilden von Metaebenen, und erst sekundär im Bereich „Zeichnen“ (wir sagen „Visualisieren“, da Graphic Recorder ganz viel schreiben).
Wir bei Visual Facilitators leben voll und ganz diese originäre Haltung und Intention von Graphic Recording.